FRACHTFUNK
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Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV)

Nach Art. 28 Abs. 3 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) · Stand: 08.09.2026

Auftragnehmer: Patrick Neumann (pepelabs), Feldstraße 1B, 03159 Döbern — Betreiber von FRACHTFUNK

Auftraggeber: das FRACHTFUNK nutzende Unternehmen (die Spedition), das dieser Vereinbarung bei der Registrierung zustimmt

1. Gegenstand und Dauer der Verarbeitung

Gegenstand dieser Vereinbarung sind die Rechte und Pflichten der Parteien im Rahmen der Nutzung von FRACHTFUNK (nachfolgend Hauptvertrag), soweit der Auftragnehmer für den Auftraggeber personenbezogene Daten gemäß Art. 28 DSGVO verarbeitet. Die Dauer der Verarbeitung entspricht der Laufzeit des Hauptvertrages.

2. Art und Zweck der Verarbeitung

Die Verarbeitung erfolgt zum Zweck der Bereitstellung von FRACHTFUNK als Business-Messenger und Dispositions-Werkzeug für Speditionen, insbesondere: Kommunikation zwischen Disposition und Fahrern (Text, Sprachnachrichten, Dokumente), Tourenplanung und -verfolgung, Zustell- und Schadensnachweise (Fotos, digitale Unterschrift), Fahrzeug-Checklisten und Spesenerfassung.

3. Art der personenbezogenen Daten und Kategorien Betroffener

Verarbeitet werden insbesondere: Name und Fahrer-Zugangsdaten, Standortdaten während einer aktiven Tour, Inhalte von Chat- und Sprachnachrichten, Fotos (Zustellnachweis, Schaden, Spesenbelege), digitale Unterschriften von Empfängern.

Betroffene Personen sind die vom Auftraggeber angelegten Fahrer sowie ggf. Empfänger von Lieferungen (im Rahmen der Unterschriftsfunktion).

4. Verantwortlichkeit und Weisungen

Der Auftraggeber ist im Rahmen dieses Vertrages für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere für die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung, allein verantwortlich (»Verantwortlicher« im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO). Die Weisungen werden durch den Hauptvertrag sowie die bestimmungsgemäße Nutzung von FRACHTFUNK festgelegt und können vom Auftraggeber in Textform ergänzt werden. Die Verarbeitung findet ausschließlich innerhalb der Europäischen Union statt.

5. Pflichten des Auftragnehmers

Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten nur auf dokumentierte Weisung des Auftraggebers. Personen, die beim Auftragnehmer Zugriff auf die Daten haben, sind zur Vertraulichkeit verpflichtet. Der Auftragnehmer unterrichtet den Auftraggeber unverzüglich über bekannt gewordene Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten und unterstützt den Auftraggeber im Rahmen des Zumutbaren bei der Erfüllung von dessen Pflichten nach Art. 32 bis 36 DSGVO.

Ein Datenschutzbeauftragter ist gesetzlich nicht erforderlich und wurde nicht bestellt. Ansprechpartner für Datenschutzthemen ist Patrick Neumann, erreichbar unter info@pepelabs.de.

Nach Beendigung des Hauptvertrages löscht der Auftragnehmer alle personenbezogenen Daten des Auftraggebers, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.

6. Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer unverzüglich, wenn er Fehler oder Unregelmäßigkeiten bezüglich datenschutzrechtlicher Bestimmungen feststellt, und benennt auf Anfrage einen Ansprechpartner in Datenschutzangelegenheiten.

7. Technische und organisatorische Maßnahmen (Art. 32 DSGVO)

Auf Anfrage stellt der Auftragnehmer weitere Informationen zu den getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Verfügung.

8. Unterauftragsverarbeiter

Der Auftraggeber erteilt die allgemeine Genehmigung, folgende weitere Auftragsverarbeiter einzusetzen:

Über den Austausch oder die Hinzuziehung weiterer Unterauftragsverarbeiter informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber vorab; dieser kann aus sachlichem Grund innerhalb von 14 Tagen widersprechen.

9. Haftung

Für die Haftung gilt die im Hauptvertrag vereinbarte Haftungsregelung entsprechend.

10. Vertragslaufzeit, Schlussbestimmungen

Diese Vereinbarung gilt für die Dauer des Hauptvertrages. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers (Döbern). Es gilt deutsches Recht. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Diese Vereinbarung wurde von pepelabs auf Basis der üblichen Art.-28-DSGVO-Struktur erstellt und nicht anwaltlich geprüft. Vor breiter Nutzung mit zahlenden Kunden empfiehlt sich eine kurze rechtliche Prüfung.